Unternehmenswert

professionell berechnen lassen

Einleitung Unternehmenswert

Wer eine Firma gründet, wünscht sich, dass sie im Fall eines späteren Verkaufs einen lukrativen Gewinn abwirft, denn sonst hätte sich die ganze aufopferungsvolle Arbeit gewiss nicht gelohnt. Doch wie lässt sich der Wert eines Unternehmens zu jedem beliebigen Zeitpunkt überhaupt realistisch bewerten?

Unternehmenswert rechner

Die heute üblichen Online Unternehmenswert Rechner, mit deren Hilfe der Unternehmenswert einigermaßen realistisch abgeschätzt werden kann, basieren oft auf dem sogenannten Multiplikationsverfahren. Dabei geht es darum, dass der Wert eines Unternehmens als das Vielfache des Ertrages definiert wird. Zugrunde gelegt wird dabei das Ebit, also der Gewinn vor Steuern und Zinsen, wobei noch ein branchenabhängiger Faktor zur Anwendung kommt. Diese Multiplikatoren sind natürlich nicht konstant, sondern unterliegen starken zeitlichen Schwankungen, je nachdem, ob eine Branche gerade „in“ ist oder eher als Ladenhüter angesehen wird.

Realistische Wertermittlung beim Firmenverkauf

Beim Jahresergebnis, dem Ebit, geht es einem potenziellen Käufer weniger um ein Ist-Stand als um zukünftige Ertragsprognosen. Dabei spielt übrigens die Rechtsform des Unternehmens eine ganz entscheidende Rolle. Bei Personengesellschaften wie eine KG oder OHG ist vom Ebit das Geschäftsführergehalt abzuziehen, das typischerweise zwischen 80.000 und 120.000 Euro pro Jahr anzusetzen ist.

Bei einer Kapitalgesellschaft wie eine GmbH oder AG muss das Ebit fast regelmäßig „bereinigt“ werden. Eine hier typische Situation liegt in den Gehältern der Geschäftsführer oder Vorstände. Liegen diese über 120.000 Euro, wird die Differenz dem Ebit aufaddiert. Im umgekehrten Fall, also bei einem erstaunlich niedrigen Vorstandsgehalt, wird die Differenz vom Ebit abgezogen. Beachten Sie, dass die Bestimmung des Unternehmenswertes nicht unbedingt eine eindeutige Zahl auswirft, sondern vielmehr eine realistische Bandbreite, innerhalb der sich der erzielbare Preis möglicherweise bewegt.

Regel Nummer 1

Der Kaufpreis eines Unternehmens sollte aus den Erträgen von maximal acht Jahren bezahlt werden können. Ist dies nicht der Fall, wurde der Unternehmenswert zu hoch angesetzt.

Weitere Methoden der Wertermittlung

Vereinfachtes Ertragswertverfahren

Es wird zum Beispiel gern von Finanzämtern angewendet, um die Erbschafts- und Schenkungsteuer festlegen zu können. Hierzu wird das durchschnittliche Betriebsergebnis aus den letzten drei Jahren mit einem bestimmten Kapitalisierungsfaktor multipliziert. Seit dem Jahre 2016 hat das Bundesfinanzministerium diesen Wert auf 13,75 festgelegt.

Substanzwertverfahren

Hierbei geht es um den Verkehrswert des Firmenvermögens. Darin fließt der aktuelle Marktwert sämtlicher Vorräte, Geräte oder Immobilien ein, wobei eventuell vorhandene Schulden abzuziehen sind. Was dabei aber nicht erfasst wird, ist der hohe Wert eines Stabes motivierter Mitarbeiter. Mehr zum Substanzwert

Vergleichswertverfahren

In jenen Branchen, wo Firmen öfter mal den Besitzer wechseln, haben sich die Kammern oder Verbände längst ein Bild über Vergleichswerte gemacht. Preisvorstellungen, die deutlich darüber hinaus gehen, erfordern auf jeden Fall überzeugende Argumente.

Ertragswertverfahren

Was hier zählt, ist das, was der Käufer mithilfe der Firma verdienen kann. Dazu werden die Erträge vor Steuern aus den letzten drei Jahren und die voraussichtlichen Erträge der nächsten drei Jahre herangezogen, der Durchschnitt gebildet und dann durch einen Kapitalisierungszinssatz dividiert. Dieser orientiert sich am aktuell geltenden Zinssatz für risikoarme Anlageformen unter Berücksichtigung eines Zuschlags mit Blick auf das Unternehmerrisiko.

AWH-Verfahren

Die Abkürzung steht für „Arbeitsgemeinschaft der Wert ermittelnden Betriebsberater im Handwerk“. Dort wurde speziell für Handwerksbetriebe ein Modell entwickelt, weil bei klein- und mittelständischen Firmen meistens der Inhaber ganz entscheidend für den Erfolg oder Misserfolg verantwortlich ist. Nicht zuletzt liegt bei diesen Unternehmen oftmals eine Verquickung von Privat- und Firmenvermögen vor.